Wirtschaft | 12. Juni 2015
Gesetzesänderung zur Reverse-Charge-Regelung für die Metallindustrie
Ab 2015 gilt die Gesetzesänderung zum Reverse-Charge-Verfahren für die Metallindustrie.
Im Dezember 2014 wurde vom Bundestag das Gesetz „Zollkodex-Anpassungsgesetz“ verabschiedet. Dadurch kam es zu Änderungen der Reverse-Charge-Regelungen bei Metalllieferungen, z.B. von Stahlhändlern.
Diese Änderungen sind seit 01.01.2015 in Kraft getreten. Beachtet werden sollte allerdings, dass die erste Einführung des Reverse-Charnge-Verfahrens im Oktober 2014 zu Protesten geführt hat, die teilweise gravierenden Änderungen geführt haben.
Welche Änderungen sind genau eingetreten?
Mit den Änderungen wurde der Anwendungsbereich teilweise stark begrenzt, da die Proteste nach der Verabschiedung des Ursprungsgesetzes erheblich waren. Zum einen betreffen die Änderungen verschiedene Metalle bzw. Verarbeitungsformen und eine Bagatellgrenze.
Die Liste der Metalle und Verarbeitungsformen, für welche der Leistungsempfänger Steuerschuldner wird, wurde erheblich verringert. D.h. das Gesetz trifft nun für weniger Unternehmen zu. Unter anderem sind zum Beispiel Bänder, Bleche und andere Flacherzeugnisse und Stangen nicht mehr Teil der Regelung. Zudem sind die Metalle Selen und Gold nicht mehr betroffen. Bei Gold existiert die Ausnahme des Feingoldes, welches unter Umständen trotzdem betroffen ist.
Außerdem ist die Umkehr der Steuerschuld erst ab einem Betrag von 5000,00 Euro anwendbar. Damit sollen vor allem kleinere Unternehmen und der Einzelhandel entlastet werden.
Diese Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2015. Allerdings wurde eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. Juni 2015 eingeräumt. Außerdem gilt für Unternehmen, welche die internen Prozesse noch nicht umgestellt haben und die ihre Lieferungen noch nach der alten Rechtslage abrechnen, dass keine Beanstandung eintritt, wenn sich alle Vertragsparteien darüber einig sind und der Umsatz vom Leistungsbringer versteuert wird.
Handlungsbedarf erörtern
Grundsätzlich werden die Änderungen von den meisten Unternehmen aus der Metallindustrie begrüßt, da sie den Verwaltungsaufwand erheblich verringern. Zudem dürfte es auch für die Kunden einfacher sein, da sie durch die Reverse-Charge-Regelung nun seltener Steuerschuldner werden.
In jedem Fall sollten sich betroffene Unternehmen ausführlich beraten lassen, da die Regelung spätestens ab dem 01.07.2015 für Unternehmen gilt, welche entsprechende Produkte bestellen.