
Versicherungen | 19. September 2014
Sterbegeldversicherung – für den Tod finanziell vorgesorgt
Für viele Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder einem geringen Geldbeutel keine Risikolebensversicherung abschließen können, stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative dar. Zwar deckt sie nicht die langfristigen Kosten ab, dafür jedoch die kurzfristig anfallenden Beerdigungskosten. Das Thema Tod und Beerdigung wird in vielen Familien – verständlicherweise – kaum angesprochen.
So werden Wünsche nicht besprochen und kommt es zum Todesfall in der Familie müssen die Hinterbliebenen nicht nur mit der Trauer umgehen, sondern auch entscheiden welche Bestattung die richtige ist. Dabei stoßen diese auch häufig an ihre finanziellen Grenzen, denn eine Beerdigung kann schnell bis zu 8.000 Euro kosten.
Wie funktioniert eine private Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung ist im Endeffekt eine kleine Risikolebensversicherung. Klein weil sie nur mit einer geringen Versicherungssumme abgeschlossen wird. Diese Versicherungssumme liegt häufig zwischen 2.000 und 10.000 Euro damit die anfallenden Kosten für die Beerdigung bezahlt werden können. Die Beiträge können ganz normal jährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlt werden.
Häufig müssen die Beiträge jedoch nicht bis zum Ende gezahlt werden. Es wird eine Beitragszahlungsdauer vereinbart, die von Versicherer zu Versicherer variiert. Danach besteht weiterhin Versicherungsschutz, jedoch ist die Sterbegeldversicherung beitragsfrei.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei der Sterbegeldversicherung sein?
Wie hoch die Versicherungssumme in der Sterbegeldversicherung sein soll, muss jeder Verbraucher selbst entscheiden. Dabei kommt es nicht nur auf die Art der Bestattung an, sondern auch wie hoch die Kosten in der jeweiligen Region z.B. für den Grabplatz ausfallen.
Eine Beerdigung mit Sarg, Trauerfeier usw. kostet im Schnitt um die 8.000 Euro. Manche Versicherer bieten nicht nur die finanzielle Vorsorge an, sondern auch die organisatorische Planung sowie die Betreuung der Hinterbliebenen. Dies wirkt sich – genauso wie die Höhe der Versicherungssumme – auf den Preis der Sterbegeldversicherung aus.
Gesundheitsprüfung und Wartezeit in der Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung kann entweder mit einer Wartezeit oder mit einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wird eine Wartezeit vereinbart, so erhalten die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherungsnehmers in dieser Zeit lediglich die bis dahin eingezahlt Beiträge zurück. Die Frist variiert hier von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Verbraucher, die keine Wartezeit möchten, müssen eine Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen. Welche Variante – Wartezeit oder Gesundheitsprüfung – für wen am besten geeignet ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Daher gilt auch hier: Eine Beratung vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist zwingend notwendig.