
Versicherungen | 27. August 2025
Schutz vor den Mehrkosten der Pflege: Die private Pflegevorsorge
Wir Deutschen werden immer älter – und immer mehr von uns sind mit zunehmendem Alter pflegebedürftig. Als Folge explodieren die Kosten, während die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil des anfallenden finanziellen Aufwands abdeckt. Den Rest tragen die Pflegefälle selbst, häufig auch ihre Angehörigen.
Daher gilt: Wer sein Geld im Alter nicht von der Pflege auffressen lassen will, sollte rechtzeitig privat vorsorgen.
Private Absicherung zur Bewahrung des Familienvermögens
Die private Pflegevorsorge ist für alle interessant, die ihr Erspartes im Alter nicht für die eigene Pflege verbrauchen, sondern es beispielsweise lieber an die eigenen Kinder vererben wollen. Denn laut einem Berater-Video auf der YouTube-Seite des Finanzdienstleisters tecis geht es bei der Pflegevorsorge um den Schutz der finanziellen Mittel, die im Laufe eines Lebens angespart wurden.
Dabei weist der tecis-Berater im Beitrag darauf hin, dass rein statistisch gesehen etwa 50 Prozent der Menschen am Ende ihres Lebens pflegebedürftig sind, und viele die dadurch entstehende finanzielle Belastung nicht allein stemmen können.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Pflege die Menschen oft in einer Lebenssituation treffen würde, wo sie allein schon aufgrund der geringen Rentenerwartung finanziell nicht mehr auf großem Fuß leben. Deshalb ist es wichtig, sich früh über die individuellen Familienverhältnisse im Klaren zu sein, um sich dann gezielt abzusichern – so der tecis-Finanzberater.
Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten
Ohne eine private Pflegevorsorge droht im Pflegefall wegen des Eigenanteils den Betroffenen ein finanzieller Aderlass. Zudem können unter bestimmten Bedingungen auch Angehörige zur Zahlung des Anteils bei der Pflege hinzugezogen werden. Ist nichts mehr übrig, kommt das Sozialamt für den Eigenanteil auf.
Hintergrund ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung bei ihrer Einführung im Jahr 1995 lediglich als Teilkostenabsicherung konzipiert wurde – der Eigenanteil an den Pflegekosten war also von Anfang an eingepreist. Und eben dieser Anteil erhöht sich seit Jahren. Im Bundesdurchschnitt betrug er im Juli dieses Jahres monatlich 3.108 Euro. Zum Vergleich: Im Juli 2024 waren es noch 2.871 Euro.
Die verschiedenen Arten der privaten Pflegevorsorge
Grundsätzlich wird zwischen zwei Versicherungsarten unterschieden: der privaten Pflegeversicherung und der privaten Pflegezusatzversicherung. Erstere ist eine Pflichtversicherung für alle privat krankenversicherten Personen und somit das Pendant zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie kommt im Pflegefall ebenfalls nur für einen Teil der Kosten auf.
Bei der Pflegezusatzversicherung handelt es sich um eine rein freiwillige private Vorsorge. Sie kann sowohl von gesetzlich oder privat versicherten Personen in Anspruch genommen werden, um mit ihr die Lücke zwischen den Zahlungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung und den Gesamtkosten eines Pflegefalls weitestgehend zu schließen.
Die drei Arten der Pflegezusatzversicherung
Bei der Pflegezusatzversicherung haben Versicherungsnehmer die Wahl zwischen drei Leistungsvarianten: das Pflegetagegeld, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung.
Bein Pflegetagegeld wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung ein fester Betrag pro Pflegetag vereinbart, der monatlich zur Auszahlung kommt. Wie das Geld dann genutzt wird, ist dem Versicherten überlassen. Es kann zur Finanzierung des Aufenthalts in einem Pflegeheim beitragen oder wird beispielsweise bei der Pflege daheim für die Anschaffung von Pflegematerialien genutzt.
Im Gegensatz dazu kommt eine Pflegekostenversicherung erst dann zum Tragen, wenn bereits Pflegeleistungen erbracht wurden. Dazu muss man zunächst die angefallenen Kosten nachweisen.
Bei einer Pflegerentenversicherung wird hingegen eine monatliche Rente ausgezahlt, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde. Die Höhe der ausgezahlten Rente ist dabei von der Höhe des Pflegegrads abhängig. Die Rente kann bei der Begleichung der Pflegekosten flexibel eingesetzt werden, und die Beiträge sind in der Regel festgesetzt und steigen nicht an.