Versicherungen | 17. März 2015
Rechtsschutzversicherung: Auf die Vertragsbedingungen kommt es an
Bei kaum einer Versicherung gibt es so oft Missverständnisse bezüglich des Leistungsumfangs wie bei der Rechtsschutzversicherung. Denn diese ist in verschiedene Leistungsbereiche gegliedert. Nur wenn der jeweilige Rechtsstreit in einen der abgesicherten Leistungsbereiche fällt, zahlt die Versicherung auch für die entstehenden Kosten.
Viele Verbraucher denken, mit einer Rechtsschutzversicherung wären sie grundsätzlich bei allen Rechtsstreitigkeiten vor Gerichts- und Anwaltskosten geschützt. Allerdings gibt es keine Rechtsschutzversicherung auf dem deutschen Versicherungsmarkt, die genau das anbietet. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Formen der Rechtsschutzversicherung unterschieden. Das ist zum einen der sogenannte Privatrechtsschutz, der beispielsweise beim Ärger mit Online-Händlern oder Reiseveranstaltern weiterhilft. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbausteine oder auch selbständige Versicherungspolicen, die beispielsweise das Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht abdecken.
Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung den persönlichen Bedürfnissen anpassen
Je umfangreicher der Schutz durch die Rechtsschutzversicherung, desto höher fallen in der Regel auch die Versicherungsbeiträge aus. Daher ist es wichtig, bei der Suche nach einer geeigneten Rechtsschutzversicherung schon im Vorfeld zu überlegen, welche Leistungsbereiche die Versicherung abdecken sollte und auf welche man verzichten kann.
So ist beispielsweise ein guter Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer in der Regel wichtiger als für Beamte. Genauso können Hausbesitzer, die selbst nicht vermieten, auf einen Leistungsbaustein zum Mietrechtsschutz verzichten.
Zusatzleistungen erweitern Schutz der Rechtsschutzversicherung
Nicht nur die verschiedenen Rechtsbereiche unterscheiden sich beim Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung. Die unterschiedlichen Policen bieten auch zum Teil zusätzliche Leistungen, wie etwa eine kostenlose, telefonische Rechtsberatung oder die Kostenübernahme bei Mediation.
Dadurch lassen sich oftmals teure und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten effektiv verhindern bzw. eine einvernehmliche Lösung finden. Kein Wunder also, dass diese Leistungsbausteine immer gefragter bei den Versicherungskunden sind und auch öfter von den Gesellschaften angeboten werden. Umfassende Informationen zum möglichen Leistungsumfang einer guten Rechtsschutzversicherung gibt es auf dem Portal rechtsschutzversicherung.com.
Aktuelle Testsieger der Rechtsschutzversicherung für 2015
In der Dezemberausgabe 2014 der Zeitschrift Finanztest wurden Rechtsschutztarife für den Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz überprüft. Zwar kann dabei keine einzige Police vollends überzeugen. Allerdings erreichen 22 Tarife die Gesamtbewertung „gut“ und empfehlen sich daher auch für das Jahr 2015.
Am besten schnitten im Test vier Angebote ab:
- Allrecht Deurag – Privat
- DAS – Premium
- Arag – Aktiv Premium
- HDI/Roland – Basis + RisikoPlus + Rundum Sorglos
Die genannten Policen haben ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, schützen die Versicherten allerdings auch nicht in allen Rechtsbereichen. Wer beispielsweise Ärger mit dem Vermieter hat, kann von diesen empfohlenen Tarifen leider keine Leistungen erwarten.
Die Tester von Stiftung Warentest weisen zudem darauf hin, dass es selbst bei diesen Angeboten erhebliche Preisunterschiede gibt. Wer einen guten und preiswerten Rechtsschutz haben möchte, sollte daher im Vorfeld überlegen, welche Leistungsbereiche wichtig sind und dann die Angebote miteinander vergleichen.
So findet man den besten Rechtsschutz
Welche Rechtschutzversicherung sich empfiehlt, hängt vom persönlichen Versicherungsbedarf ab. Darüber hinaus können gewünschte Mindestlaufzeit, Art der Berufstätigkeit und gegebenenfalls vorhandene Vorversicherungen positive Effekte auf die Höhe der Versicherungsbeiträge haben. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten beispielsweise oft einen Preisnachlass bei der Rechtsschutzversicherung.
Wer zusätzlich die Prämien verringern möchte, kann mit der Versicherung einen Selbstbehalt vereinbaren. Dieser sollte allerdings nicht zu hoch angesetzt werden, denn bevor die Rechtsschutzversicherung bei einem Streitfall leistet, muss der Versicherte zuerst die Kosten bis zur Höhe des Selbstbehalts aus der eigenen Tasche bezahlen.