Versicherungen | 28. Januar 2017
Neues bei der Hausratversicherung 2017
Der Jahreswechsel wird in der Versicherungsbranche allgemein gerne genutzt, um neuartige Leistungspakete zu schnüren. In diesem Jahr bietet die Janitos als erster Versicherer im Rahmen ihrer Hausratversicherung einen zusätzlichen Online-Schutz an.
Über die kleine Innovation sprach die unabhängige Versicherungsexpertin Katharina Krech von www.transparent-beraten.de in diesem Interview. Ihrer Auffassung nach wurde es höchste Zeit, dass Privatkunden neben ihrem Hausrat auch sich und ihre Daten im Internet versichern können. Schließlich kann heutzutage schnell ein immenser Schaden entstehen, zum Beispiel durch den Diebstahl und Missbrauch persönlicher Daten.
Frau Krech, vielen Dank dafür, dass sie sich für dieses Interview zur Verfügung stellen. Was gibt es Neues in Sachen Hausratversicherung?
„Hausratversicherungen begleichen ja Schäden am Eigentum in den eigenen vier Wänden. Nun gibt es seit diesem Jahr eine interessante Neuerung. Die Janitos bietet als einziger Versicherer jetzt die Möglichkeit, zusätzlich einen Online-Schutz abzuschließen. Solche kleinen „Cyberversicherungen“ gab es so bisher einfach nicht für Privatpersonen. Und schon gar nicht als Baustein einer gewöhnlichen Hausratversicherung.“
Welche Leistungen bietet die Janitos ihren Versicherten mit dem Online-Schutz?
„Die Leistungen erstrecken sich auf fünf Grundbausteine. Das sind Cyber-Mobbing, Zahlungsmitteldatendiebstahl, Identitätsdatendiebstahl, Konflikte mit Onlinehändlern und Urheberrechtsverletzungen. Damit sind die gängigen Schadensfälle im Internet für Privatnutzer abgedeckt.“
Wann genau liegt zum Beispiel ein Fall von „Cyber“-Mobbing vor?
„Unter Cyber-Mobbing versteht die Janitos verschiedene Fälle der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Also Beleidigung, Nötigung, Rufmord und dergleichen. Dazu zählt auch das unerlaubte Veröffentlichen von persönlichen Informationen. Das kann mittels Videos, Bildern oder Texten geschehen. In Blogs, Foren oder sozialen Netzwerken.“
Die neue Zusatzversicherung greift auch bei Urherberrechtsverletzungen. Wie sehen die Leistungen da konkret aus?
„Sobald der Versicherte eine Abmahnung wegen angeblicher oder tatsächlicher Urherberrechtsverstöße erhält, greift der Versicherungsschutz. Dann leistet die Janitos für bis zu drei solcher Vorfälle pro Jahr. Der Höchstbetrag des Anspruchs liegt bei jährlich 5.000 Euro. Abmahnungen wegen Urherberrechtsverletzungen können jedem Privatnutzer ins Haus flattern. Manche Anwaltskanzleien haben das Versenden von Abmahnung als Geschäftsmodell für sich entdeckt. So kann man Opfer dieser Masche mit Zahlungsaufforderungen werden, ohne im Internet rechtswidrig gehandelt zu haben. Dieses zusätzliche Angebot der Janitos für die Hausratversicherung kommt so gesehen schon einer besonderen Rechtsschutzversicherung gleich.“
Interessant. Wird im Falle einer Abmahnung die Beratung durch einen Anwalt von der Versicherung übernommen?
„Ja, der Versicherte hat für jeden der fünf Grundbausteine Anspruch auf eine telefonische Erstberatung mit einem durch die Janitos vermitteltem Anwalt.“
Welche konkreten Schritte werden unternommen, sobald der Kunde Leistungen in Anspruch nehmen will?
„Die Janitos kooperiert hier mit der Firma /Inter Partner Assistance/. Sie ist Provider der Leistungen und wird dafür von der Janitos bezahlt.
Die einzelnen Leistungen unterscheiden sich, je nachdem, welcher der fünf Bereiche betroffen ist. Die unternommenen Schritte erstrecken sich von einer Beratung, über Ermittlungen des Verantwortlichen bis hin zur Löschung von Inhalten.“
Wenn man sich für den Online-Schutz entscheidet, für welche Personen gilt der Versicherungsschutz?
„Versichert sind alle Personen die im Haushalt des Versicherungsnehmers gemeldet sind.“
Wann sind Leistungen ausgeschlossen?
„Für Ereignisse im gewerblichen Bereich, das gilt auch für Selbstständige, leistet die Versicherung nicht. Ansonsten sind auch Fälle ausgenommen, in denen Familienmitglieder, Partner oder Mitbewohner die Schäden verursacht haben. Eine detaillierte Auflistung aller Auschlußkriterien der fünf Grundbausteine finden sich in den Bedingungen des Versicherers.“
Frau Krech, vielen Dank für das Gespräch. Alle weiteren wichtigen Informationen zur Hausratversicherung findet man auf https://www.transparent-beraten.de/hausratversicherung/
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