Gewerberechtsschutz: So schützen sich Selbständige

Versicherungen | 19. September 2016

Gewerberechtsschutz: So schützen sich Selbständige

Wer mit einer eigenen Existenz seinen Lebensunterhalt verdient, stellt sich Tag für Tag in den Dienst seiner Kunden. Doch selbst bei größter Sorgfalt kann es dazu kommen, dass Klienten mit einer Leistung nicht zufrieden sind, dass Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber klagen oder dass von anderer Seite unerwartet Probleme drohen, die juristisch beizulegen sind.

Eine Rechtsschutzversicherung für den gewerblichen Bereich ist deshalb dringend zu empfehlen, wenn sich Freiberufler und Gewerbetreibende ihr gutes Recht erstreiten müssen. Welche Rechtsschutzversicherung zur Zeit dafür am besten eignet, erfährt man auf https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/

Selbständige sind vielen Risiken ausgesetzt

Im lebhaften Berufsalltag drohen unzählige Gefahren für Gewerbetreibende und Freiberufler, die einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Eine falsche Beratung führt bei einem Mandanten zum Vermögensschaden. Ein Sturm zerstört Teile des Betriebsgebäudes.

Eine defekte Maschine begründet den Stillstand des gesamten Betriebs. Aus solchen Vorkommnissen können Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern entstehen, die gerichtlich zu entscheiden sind. Kaum jemand kann die Bandbreite der Ursachen in vollem Umfang eingrenzen, deshalb sind Gewerbetreibende gut beraten, sich umfassend mit einer Rechtsschutzversicherung zu schützen.

Wer einen Versicherungsschutz beantragt, muss wissen, dass die Art des Gewerbes oder der freiberuflichen Tätigkeit genau angegeben werden muss. Sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Aus der Bezeichnung der Tätigkeit heraus wird oft schon im Ansatz klar, welche Art von Gefahren und Risiken für den Betrieb von besonderer Bedeutung sind. Eine Risikoanalyse ist vor dem Vertragsabschluss sehr zu empfehlen, um den Versicherungsschutz optimal darauf abzustimmen.

Die Haftung als besondere Gefahr

Jeder Unternehmer haftet einem Dritten für Schäden, die durch seine gewerbliche Tätigkeit entstehen. Der Schaden ist vollständig zu begleichen, im schlimmsten Fall wird dazu sogar das private Vermögen aufgewendet. Wenn man Arbeitnehmer beschäftigt, haftet der Unternehmer auch für die Schäden und Fehler seiner Angestellten.

Die geschädigte Person muss entweder einen Personen-, einen Sach- oder einen Vermögensschaden erleiden. Je nach Art der Betriebstätigkeit ist eine Betriebs- oder eine Berufshaftpflicht die richtige Absicherung gegen das Haftungsrisiko, sie kommt für geltend gemachte Schäden auf, oder sie sorgt dafür, dass diese gerichtlich abgewiesen werden.

Diese Leistungen sind wichtig

Der Gewerbe- oder Firmenrechtsschutz besteht meist aus einer Kombination von mehreren Rechtsschutzpolicen. Viele Kombipakete sind für einzelne Berufsgruppen zugeschnitten. So finden zum Beispiel Ärzte oder Zahnärzte den Versicherungsschutz, der genau zu ihnen passt.

Der Gewerberechtsschutz lässt sich gut mit dem Berufsrechtsschutz, mit dem Vertrags-, dem Grundstücks- und dem Wohnungsrechtsschutz kombinieren. Welche Bausteine jeweils zueinander passen, hängt von den Tarifen des Versicherers ab, doch aus diesen Modulen lässt sich häufig ein vernünftiger Schutz erstellen. Je nach Tarif kann der private Bereich des Unternehmers abgedeckt werden. Dann gilt der Verkehrsrechtsschutz nicht nur für die betrieblichen Fahrzeuge des Unternehmens, sondern auch für den privaten Wagen.

Der Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz lässt sich ähnlich erweitern, so dass der private und der gewerbliche Bereich abgesichert sind. Der Gewerbetreibende schützt damit sich selbst und seine Familie. Zu beachten ist natürlich auch, ob ein Selbständiger lediglich als Einzelkämpfer tätig ist oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt und ob sein Firmensitz im heimischen Büro ist oder ob ein großes Firmengebäude zum Eigentum zählt. Diese Kriterien bestimmen, wie der detaillierte Gewerberechtsschutz am Ende genau aussieht.

Katharina Krech – Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt zur Gewerberechtsschutzversicherung: „Wie oben schon beschrieben, setzt sich der Gewerberechtsschutz aus mehreren Bausteinen zusammen. Je nachdem, welcher Baustein für den Gewerbetreibenden interessant scheint, kann er diesen mit dazu wählen oder auch nicht. Grundsätzlich ist jedem Gewerbetreibenden eine Rechtsschutzversicherung nahe zu legen, ganz egal ob er Angestellte hat oder nicht. Es können jederzeit unerwartete Fehler passieren, woraus sich im Nachhinein ein Rechtsstreit entwickeln könnte. Die Prämie der Versicherung berechnet sich dann zum einen nach der Art des Unternehmens und zum anderen natürlich aus der Größe des Unternehmens. Je größer bzw. je mehr Leute für das Unternehmen tätig sind, desto höher die Gefahr und desto höher natürlich die Prämie. Zusätzlich ist es möglich in seinem Rechtsschutzvertrag auch die privaten Risiken mit abzudecken, um so den optimalen Versicherungsschutz zu genießen.“

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