Versicherungen | 21. Juli 2015
Gebäude-Versicherer verzichten auf Ombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist für unzufriedene Versicherte der erste Ansprechpartner bei Kundenbeschwerden. Der Verein zählt bereits 288 Mitglieder, doch noch immer sind längst nicht alle Versicherer ein Teil des Vereins.
Einerseits ist nämlich eine Mitgliedschaft im GDV Voraussetzung, andererseits bevorzugen gerade kleine Versicherer den persönlichen Kontakt zu ihren Kunden und wollen auf die teure Mitgliedschaft verzichten.
Besonders deutlich wird das bei einigen kleinen Gebäudeversicherern.
Der Ombudsmann als unabhängiger Schlichter
Der Versicherungsombudsmann wurde im April 2001 ins Leben gerufen. Er sieht sich selbst als unabhängiger und für den Verbraucher kostenfreier Schlichter bei Versicherungsfragen. Gegründet wurde der Ombudsmann als Funktion durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Der Ombudsmann ist berechtigt, bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung in einer Angelegenheit zu treffen. Mit der Schlichtungsstelle verfolgt man einerseits das Ziel, den Verbraucherschutz zu unterstützen. Andererseits möchte man Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden nicht vor Gericht bringen, sondern möglichst eine einvernehmliche Lösung finden. Bei vielen Kundenbeschwerden gelingt das.
Bis heute gehören 288 Versicherer zum Ombudsmann, Versicherte dieser Gesellschaften können darauf vertrauen, dass ihre Angelegenheiten umfassend und kompetent betreut werden. Trotzdem sind noch immer nicht alle Versicherungsunternehmen Mitglieder im Verein.
Eine wichtige Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein ist nämlich die Mitgliedschaft im GDV. Diese ist gerade für kleine Versicherer häufig zu teuer.
Kleine Gesellschaften verzichten gerne
Auffallend ist, dass zwar viele große und etablierte Versicherer Mitglied im Verband und im Verein sind. Doch gerade kleinere Gesellschaften oder Unternehmen, die Versicherungen nur als ergänzenden Bestandteil ihrer Produktpalette anbieten und die eigentlich ein anderes Kerngeschäft verfolgen, verzichten gerne auf die Mitgliedschaft im GDV.
Dazu gehören beispielsweise Versicherer wie der ADAC. Und es sind vor allem die kleinen Gesellschaften wie die Harsewinkeler Versicherung, die Schwarzwälder Versicherung oder die Bergische Brandversicherung, die auf eine teure Mitgliedschaft gerne verzichten. Es fällt weiterhin auf, dass auch einige Brandkassen gerne ohne den Ombudsmann arbeiten. Zu erklären ist das dadurch, dass diese Versicherer nur auf wenige Versicherungsprodukte spezialisiert sind. Gerade die Brandkassen sind ausgewiesene Experten für Gebäudeversicherungen. Allerdings zählen die Gesellschaften häufig nur recht wenige Mitglieder.
Entsprechend gering ist die Zahl der Beschwerden pro Jahr. Wer Jahr für Jahr gerade einmal drei bis fünf Beschwerden von seinen Kunden auf den Tisch bekommt, hat offenbar ein recht solides Kundenverhältnis aufgebaut und ist daran interessiert, die Klienten zuvorkommend zu behandeln.
Offenbar legt man bei den kleinen Gesellschaften großen Wert auf die Kundenbindung und die Kundenzufriedenheit, um die man sich selbst kümmert, ohne einen Ombudsmann einzuschalten. Dieser Ansatz der kleinen Gebäudeversicherer könnte letztlich für alle Gesellschaften wegweisend werden, indem man sich stärker auf die eigentliche Aufgabe besinnt und den Kundennutzen in den Vordergrund stellt. Das gelingt den kleinen Unternehmen offenbar besser als den großen Vertretern mit Marktmacht.
Weitere Informationen rund um die Gebäudeversicherung findet man auf http://www.gebäudeversicherungtest.de/