Versicherungen | 22. August 2014
Bootshaftpflichtversicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich wie eine KfZ – Haftpflichtversicherung zu betrachten. Man benötigt eine Bootsversicherung, wenn das Boot auch öffentlich im Wasserverkehr eingesetzt wird.
Dabei kann man diese Versicherung als reine Haftpflichtversicherung abschließen oder noch eine Teilkasko- oder Vollkaskoabsicherung mit in den Vertrag aufnehmen.
Viele Bootsbesitzer denken, dass Haftpflicht- Schäden über ihre private Haftpflichtversicherung mit versichert sind. Aber das ist nicht so, denn fügt man mit seinem Boot einem anderen Boot, einer Yacht oder Anderes einen Schaden zu, ist dies nur über eine Bootsversicherung abgedeckt.
Eine Kaskoversicherung dagegen tritt für Schäden am eigenen Boot ein. Zu beachten ist auch, dass in vielen Ländern eine Bootsversicherung eine Pflichtversicherung ist.
Was wird im Schadensfall abgedeckt?
Eine Teilkaskoversicherung gibt z.B. Schutz vor Diebstahl des Bootes. Selbstverständlich ist auch Teildiebstahl mit versichert. Auch der Diebstahl vom Motor ist Inhalt dieser Versicherung. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden durch z.B. Brand, Blitz oder Explosion. Auch mutwillige Beschädigungen und Vandalismus sind oft mit versichert. Bei diesen Schäden erhält der Eigentümer eine Summe als Entschädigung, die vorher genau im Vertrag festgelegt werden muss. Je nach Versicherung wird dann entweder der Neuwert oder der Zeitwert gezahlt. Sollte eine Selbstbeteiligung bei Schäden vereinbart sein, dann kommen diese im Schadenfall zu Tragen.
Möglich ist auch die Absicherung von individuellen persönlichen Gegenständen des Inhabers, wie Kleider und Fernglas. Sehr wichtig bei Vertragsabschluss ist auch die Absicherung von Personenschäden. Nicht auszudenken, wenn erst einmal eine Person zu Schaden gekommen ist. Das wären Kosten für Eigentümer, die ins Unermessliche gehen können.
Beitragsberechnung
Bei der Berechnung der Beiträge spielen mehrere Komponenten eine wichtige Rolle. Zu beachten ist z.B. das Alter des Boots, der Wiederbeschaffungswert, das Einsatzgebiet und auch die Motorleistung.
Angaben, ob der Besitzer an Regatten teilnimmt, das Boot vermietet oder persönliche Gegenstände mit versichert werden sollen spielen bei der Erstellung des Vertrages ebenfalls eine wichtige Rolle.