Recht | 31. Januar 2024
Prozesskosten
Die Kosten für einen Prozess können sich sehr leicht zu vierstelligen Beträgen summieren. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten, Zeugen- und Sachverständigengebühren und weitere Kosten sind dabei zu beachten. Da die Kosten nicht immer von jeder Partei selbst getragen werden können, gibt es die sogenannte Prozesskostenhilfe. Diese kann gewährt werden, wenn das Einkommen einer Partei nach Abzug der Freibeträge und weiteren Kosten nicht ausreicht, um die Gebühren und Kosten selbst zu tragen.
Was gehört alles zu den Prozesskosten?
Zu den Prozesskosten gehören sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten. Zusätzlich können Zeugen- und Sachverständigengebühren, Übersetzungs- und Reisekosten hinzukommen, falls diese im Rahmen eines Prozesses anfallen.
Gerichtskosten
Zu den Gerichtskosten gehören sowohl die Gebühren als auch die Auslagen des Gerichts. Sie sind für die Durchführung des Verfahrens gedacht, wie zum Beispiel für die Bearbeitung des Falls und die Urteilsfindung. Auslagen können zum Beispiel für Kopien, den Postversand oder für andere administrative Aufgaben anfallen. Wie hoch die Gerichtskosten ausfallen, hängt mit dem Streitwert und der Art des Verfahrens zusammen. Berechnet werden sie nach einem festen Gebührensatz.
Anwaltskosten
In der Regel sind die Anwaltskosten der größte Posten bei den Prozesskosten. Sie richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und basieren ebenfalls auf dem Streitwert. Berechnet werden zum Beispiel:
- Grundgebühr für die Prozessführung
- Verhandlungsgebühren
- Beweisgebühren
- Pauschalen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Sonstige Kosten
Abgesehen davon können zu den Prozesskosten noch weitere Kosten gehören wie:
- Zeugen- und Sachverständigengebühren, wenn im Prozess Zeugen oder Sachverständige aussagen müssen oder wenn Gutachten erstellt werden müssen
- Übersetzungskosten für Übersetzungen von Dokumenten oder Aussagen
- Reisekosten, falls Sie zum Gerichtsort anreisen müssen
Wie viel kostet ein Gerichtsprozess?
Wie viel ein Gerichtsprozess tatsächlich kostet, hängt vor allem vom Streitwert und von der Komplexität des Falles ab. Bei Zivilprozessen werden die Kosten anhand des Streitwerts berechnet. Es gibt hierfür Gebührentabellen, die einen Überblick bieten.
Wie werden Prozesskosten berechnet?
Die genauen Kosten können je nach Fall, Region, Anwaltsgebühren, Gebührentabelle und spezifischen Umständen stark variieren.
Beispiel:
Angenommen, der Streitwert eines Zivilprozesses beträgt 10.000 Euro. Die Gerichtskosten könnten sich zum Beispiel in Köln auf 196 bis 784 Euro belaufen, je nachdem, ob die einfache Gebühr oder eine bis zu vierfacher Gebühr berechnet wird. Dazu kommen Anwaltskosten, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richten und zum Beispiel bei 1.300 Euro pro Partei liegen können (Grundgebühr plus Verhandlungsgebühr). Würde noch ein Sachverständiger hinzugezogen werden (beispielsweise 800 Euro), würde der gesamte Prozess ohne weitere Zusatzkosten um die 2.300 bis 2.900 kosten.
Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Kann eine Person die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht zahlen (oder nur teilweise nicht), dann kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung der PKH ist allerdings, dass entweder die Rechtsverfolgung oder die Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat.
Wo liegt die Grenze für Prozesskostenhilfe?
Ob Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, hängt mit dem Einkommen und Vermögen der beantragenden Person zusammen. Die genauen Einkommensgrenzen für die Prozesskostenhilfe variieren je nach Haushaltsgröße und aktueller Gesetzeslage. Es wird in der Regel das monatliche Nettoeinkommen herangezogen. Übersteigt das Einkommen einen gewissen Betrag, wird keine Prozesskostenhilfe gewährt.
Beispiel:
- Einkommen der Partei aus Erwerbstätigkeit: 1.600 Euro netto pro Monat
- Mietzahlungen: 900 Euro + 120 Euro Nebenkosten pro Monat
- Versicherungszahlungen: 130 Euro pro Monat
- Werbungskosten: 80 Euro (zum Beispiel Fahrtkosten zum Arbeitsplatz)
- Kindergeld: 500 Euro monatlich
- Vermögen: 0 Euro
- Ehegatte: vorhanden (Einkommen 1.100 Euro netto pro Monat)
- Kinder: 2 Kinder (5 und 16 Jahre alt, kein Einkommen)
Dem Haushalt stehen demnach 3.200 Euro zur Verfügung, von denen 1.230 Euro für Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Werbungskosten abgezogen werden. Es bleiben 1.970
Berechnung:
Von dem zur Verfügung stehenden Betrag werden die Freibeträge abgezogen:
- Antragsstellerfreibetrag: 552 Euro
- Freibetrag für Erwerbstätigkeit: 251 Euro
- Freibetrag für den Ehegatten: 552 Euro
- Freibetrag für das 5-jährige Kind: 383 Euro
- Freibetrag für das 16-jährige Kind: 462 Euro
Der gesamte Freibetrag liegt demnach bei 2.200 Euro. Zieht man diesen Wert vom noch zur Verfügung stehenden Einkommen ab (1.970 Euro), dann entsteht ein Minus von 230 Euro. Das würde bedeuten, dass diese Familie aller Voraussicht nach Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätte, weil kein „freies Geld“ übrig bleibt, um die Prozesskosten selbst zu tragen.
Je nachdem, ob ein Minus- oder Plusbetrag entsteht, ist die Bewilligung für die Prozesskostenhilfe entscheidender. Es kommt aber auf jeden Einzelfall an. Unter Umständen kann es sein, dass auch eine Ratenzahlung vereinbart wird oder nur ein Teil Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Die Freibeträge können sich außerdem je nach Region unterscheiden und von weiteren Faktoren abhängig sein, weshalb dies nur ein fiktives Beispiel darstellt.
Wissenswert: Erst 2023 wurden die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe erhöht.