
Recht | 13. November 2016
Hoverboard fahren in Deutschland: Was ist erlaubt?
Seitdem das Hoverboard jetzt auch in Deutschland erhältlich ist und als großer Trendsetter gilt, stellt sich natürlich die Frage ob das Hoverboard fahren bei uns ohne weiteres erlaubt ist.
In Österreich und der Schweiz sieht man auch im öffentlichen Verkehr bereits seit längerem zahlreiche Hoverboards und Hoverwheels oder Elektro-Einräder auf den Straßen fahren. Schaut man auf den Straßenverkehr in Deutschland sucht man vergebens nach dem Fortbewegungsmittel der Zukunft. Woran liegt es also das bei uns keine Boards an Autofahrern vorbeisausen?
Rechtliche Situation in Deutschland
Die deutsche Legislative zeigt sich in dieser Angelegenheit äußerst alternativ und geduldig. Es wurde bislang noch kein Gesetz auf den Weg gebracht das es Hoverboards per se erlaubt auf öffentlichen Straßen zu fahren oder öffentliche Plätze damit aufzusuchen.
Nach deutschem Gesetz ist das Hoverboard ein Fortbewegungsmittel das schneller als 6km/h fahren kann und gilt damit als Kraftfahrzeug. Damit erhält es den gleichen Status wie ein normales Auto und benötigt demnach eine Versicherung und eine Zulassung. Bislang gibt es jedoch noch keine Zulassung für Hoverboards in Deutschland und folglicherweise kann das Mini-Segway auch nicht versichert werden. Macht es dann überhaupt Sinn ein Hoverboard zu kaufen?
Ob man sich ein Hoverboard kauft trotz dieser Gesetze muss jeder für sich selbst entscheiden. Solang man ein großes Grundstück zu Hause hat oder einen abgeschiedenen Wald mit gut befahrbarem Untergrund wird wohl sich so schnell niemand darüber beschweren. Aufpassen sollte man aber trotzdem wenn man das Segway auf viel befahrenen Straßen nutzt. Die letzten Hoverboardnutzungen in der Öffentlichkeit landeten nicht selten vor Gericht. Die Polizei hat hierbei folgende Möglichkeiten:
- Ein Bußgeld zu verhängen von mindestens 50€. Der Streitwert der Fälle vor Gericht waren meist über 1000€
- Die Polizei kann das Hoverboard behalten bzw. einziehen
- In schweren Fällen kann es sogar notwendig werden den Führerschein abzugeben
Zu beachten ist auf jeden Fall das Kinder unter 14 Jahren auf keinen Fall dazu befähigt sind ein Hoverboard zu fahren. Ein neues Gerichtsurteil hat dies in einer aktuellen Sprechung ausdrücklich untersagt.
Es bleibt also abzuwarten wann sich der Gesetzgeber zu einer hoverboardfreundlicheren Ausrichtung bemüht.