Recht | 7. Februar 2017
Die Liebe und die Ehe
Viele Menschen halten es für unnötig, zu heiraten, wenn sie ihre Liebe zueinander erkannt haben. Sie leben zusammen und fühlen sich wie eine Einheit, auch ohne Trauschein. Dennoch gilt die Hochzeit nach wie vor als Symbol für Gemeinsamkeit, Liebe und Vertrauen.
Die Ehe ist aus dem heutigen Gesellschaftsbild nicht wegzudenken. Leider kommt es jedoch relativ häufig zu Trennungen bzw. Scheidungen, denn nicht jede Liebe hält ein Leben lang. Einige bleiben zusammen, auch wenn sie sich nicht mehr lieben – sei es wegen der Kinder oder aus Bequemlichkeit; andere ziehen einen Schlussstrich.
Häufig kommt es bei der Trennung zu unschönen Szenen und extremen Streitfällen. In solchen Fällen geht es nicht ohne Scheidungsanwalt.
Manchmal verstehen sich die getrennten Paare aber weiterhin relativ gut, so dass die Scheidung reibungslos über die Bühne gehen kann. Hin und wieder kommt es sogar vor, dass die Paare erneut zueinander finden und einen zweiten Versuch starten.
Wenn sich ein Paar trennt und während des Trennungsjahrs versucht, wieder miteinander klarzukommen, wird dies als Versöhnungsversuch angesehen, so lange das erneute Zusammenleben nicht länger dauert als drei Monate. Wenn der Zeitraum sich über mehr als drei Monate erstreckt, dann wird die Ehe als fortbestehend angesehen, wodurch die Trennungszeit bei einer weiteren Trennung von vorne beginnt.
Diese Regelung wurde so aufgesetzt, da der Versuch des Zusammenlebens – bzw. seine Dauer – aufzeigt, ob sich das Paar komplett voneinander abgekehrt hat oder nicht. Wenn das Zusammenleben jedoch nur über kurze Zeit funktioniert, wird das Trennungsjahr nicht beeinflusst und daher nicht neu berechnet, denn dann wäre es nur ein kurzfristiger Versöhnungsversuch ohne Erfolg.
Eine Scheidung kann emotional zu großen Verwerfungen führen. Gut, wenn dann die damit beauftragte Rechtsanwältin dazu in der Lage ist, die zu klärenden Inhalte wieder auf eine Sachebene zurück zu führen. Nach diesem Konzept arbeitet die Rechtsanwältin Ute Schniering aus Essen.