Marketing | 25. Juni 2017
Wie kommen Adressverlage an meine Daten?
Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. So wundert es niemanden, wenn mit Daten gehandelt wird. Der Handel insbesondere mit Adressdaten geschieht dabei oft ganz legal und wird über Adressverlage abgewickelt, die branchenspezifische Firmenadressen und zielgruppengenaue Privatadressen für Direktmarketingatktionen liefern.
Adressenhandel ist vollkommen legal
Tagtäglich flattern persönlich adressierte Werbebriefe in die Briefkästen von Privatpersonen. In Zeiten, in der die Bevölkerung für Datenschutz senisbiliert ist, fragt man sich aus welch dubiosen Kanälen die Adressen stammen. Das Geheimis ist schnell gelüftet, denn die Daten stammen in der Mehrzahl von professionellen Adressverlagen. Diese Adressenhändler generieren mit dem Verkauf von Adressen Millionenumsätze. Größter Adresshändler in Deutschland ist dabei die Deutsche Post selbst. Sie kann sogar Werbung damit machen, dass ihre Adressen immer auf dem neuesten Stand sind.
Bis zur Novellierung des Meldegesetzes im November 2015 konnen sogar die Meldeämter klammer Kommunen mit dem Weiterverkauf von Adressdaten ihre Haushaltsdefizite ausgleichen.
Aber während wir gegen die Voratsspeicherung von Daten protestieren, geben wir unsere personenbezogenen Daten oft unfreiwillig, meist aber ganz sorglos preis. Das geschieht beispielsweise bei Katalogbestellungen, der Teilnahme an Preisausschreiben oder der Nutzung der beliebten Kundenkarten. Diese Daten werden gezielt an Adressverlage weitergegeben, die diese Adressen dann ganz legal an Unternehmen verkaufen dürfen.
Verbotene Werbeanrufe
Während der Verkauf von Privatadressen und der Versand von Werbebriefen vollkommen legal ist, sind unerwünchte Telefonanrufe in Deutschland verboten und verstoßen gegen §7 Abs. 2 Nr.2 UWG: Bei Verstößen drohen heftige Ordnungsgelder.
Diese können schnell bis in den fünfstelligen Bereich gehen. Privatpersonen müssen vor einem Werbeanruf ausdrücklich ihre Zustimmung zu diesem Werbeanruf erteilen. Dazu genügt es nicht einfach auf einem Preisausschreiben schon mal das Feld für diese Zustimmung im Vorfeld an zu kreuzen. Privatpersonen müssen solchen Anrufen aktiv und bewusst zustimmen.
Werbeanrufe sind keine Marktforschung
Da diese Verbot für Anrufe zu Markt und Meinungsforschungszwecken nicht gilt, tarnen findige Unternehmen Ihre Werbeanrufe als Marktforschung.
Es genügt also nicht, wenn sie zu Beginn des Gesprächs ein wenig Marktforschung betreiben, um dann im Laufe des Gespräches Werbung für ein Produkt oder ein Unternehmen zu machen. Der Trick mit der Meinungsforschung kann teuer zu stehen kommen.
Quelle: www.adress-data.de/tipps_werbeanrufe_sind_keine_marktforschung-88.html