Haus & Garten | 20. Februar 2023
Schlüsseldienst und Kammerjäger: Das müssen Mieter und Vermieter beachten
Es passiert häufiger als man vermuten möchte und ist nicht minder oft ein Fall für die Gerichte. Die Rede ist von der Beanspruchung von Schlüsseldiensten und Kammerjägern durch Mieter und Vermieter. Der folgende Ratgeber soll die wichtigsten Fragen einmal näher beantworten. Im Zweifelsfall ist es aber auf jeden Fall empfehlenswert, wenn ein Fachanwalt für Mietrecht hinzugezogen wird. Denn es gibt viele Fallstricke, die ein durchschnittlicher Bürger einfach nicht kennen kann.
Der Schlüsseldienst aus Sicht der Mieter und Vermieter
Im Urlaub den Schlüssel verloren und jetzt ist die Wohnung nicht mehr erreichbar? Dann braucht es einen verlässlichen Schlüsseldienst. Der Profi kann das Schloss aufbrechen und dieses austauschen. Aber Vorsicht: Der Vermieter muss damit nicht immer einverstanden sein. Grundsätzlich hat der Mieter die Kosten zu tragen. Denn der Vermieter übereignet den Schlüssel dem Vermieter und damit dessen eigener Verantwortung. Kompliziert wird es, wenn es sich um komplexe Schließanlagen handelt. In diesem Fall kann der Vermieter auf weitere Arbeiten bestehen und auf jeden Fall sollte der Vorgang dem Vermieter angezeigt werden. Besser ist es also, wenn der Schlüssel nicht verloren geht und zur Sicherheit immer ein Zweitschlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person verfügbar ist.
Wenn das Ungeziefer in das Haus kommt, braucht es einen Kammerjäger
Ungeziefer kommt immer wieder in das Haus und das lässt sich auch nur schwer vermeiden. Doch manchmal hilft nichts und es werden die Dienste eines Profis benötigt. Ein gutes Beispiel für einen seriösen Kammerjäger kann man unter https://www.cmb-kammerjaeger.de/kammerjaeger-mannheim/ finden. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger und auch eine Mietminderung ist durchaus denkbar. Eine professionelle Behandlung der Räume durch den Kammerjäger kostet ungefähr 300 Euro. Das ist aber kein Festwert und je nach Art des Schädlingsbefalls können die Kosten deutlich höher ausfallen. Aber auch der Mieter hat eine gewisse Verantwortung. Sollte er den Befall selbst verursacht haben, so muss er auch die Kosten für die Beseitigung tragen. Wenn wegen Ungeziefer eine Mietminderung durchgesetzt werden soll, muss also auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden. Nur so ist ein rechtssicheres Agieren zu jeder Zeit möglich und es können keine Nachteile entstehen.
Nie selbst Hand anlegen, sondern Profis beauftragen
Als Mieter und Vermieter sollte nie selbst Hand angelegt werden, wenn ein Kammerjäger oder ein Schlüsseldienst die Dienste übernehmen können. Das ergibt sich aus dem Gewährleistungsrecht, welches Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft. Ein falsch eingebautes Schloss kann schnell hohe Folgekosten verursachen und der unsachgemäße Umgang mit Insektengift hat nicht selten einen ungesunden Ausgang. Auch wenn auf den ersten Blick hohe Kosten gespart werden können, so ergibt sich ein sehr hohes Risiko, wenn etwas schiefgeht. Erfahrene und professionelle Handwerksbetriebe haben zwar ihren Preis. Aber dafür bekommen Kunden auch die notwendige Qualität und können sich völlig sicher fühlen. Im idealen Fall tritt der Fall der Fälle natürlich nicht ein. Aber es passiert immer wieder, dass ein Schlüssel verloren geht oder Ungeziefer die eigene Wohnung befällt. Dann ist professionelle Hilfe die einzige Option, welche das Problem nachhaltig und auf Dauer lösen kann.