Gesundheit | 24. Februar 2022
Welche Pflegegrade gibt es?
In Deutschland stehen Bedürftigen Menschen bestimmte Leistungen zu. Diese Leistungen variieren je nach Pflegegrad und ob man zu Hause oder stationär betreut wird. Die Pflegegrade hießen bis zum Jahr 2017 übrigens Pflegestufen.
Um einen Pflegegrad beantragen zu können, gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:
- ein Anruf bei der Pflegekasse
- ein formloser Antrag auf Pflegeleistungen
- ein Anruf beim Pflegestützpunkt
- Anträge über die Internetseite der Pflegekasse
Einstufung in Pflegegrad
Vor dem Jahr 2017 wurde geprüft, wie viele Pflegeminuten ein bedürftiger Mensch benötigt. Seit dem 1. Januar 2017 werden aber die Selbständigkeit und die Fähigkeiten der Betroffenen begutachtet. Ein wesentlicher Faktor ist die Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag. Um den Pflegegrad berechnen zu können, wird die Selbstständigkeit im Alltag in sechs verschiedene Lebensbereiche ( = Pflegegrad Module) aufgeteilt. Diese sechs Bereiche werden unterschiedlich gewichtet:
- Modul 1: 40% – Selbstversorgung
- Modul 2: 20% – Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Modul 3 und 4: 15% – Verhaltensweisen und psychiche Problemlagen sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 5: 15% – soziale Kontakte und Gestaltung des Alltagslebens
- Modul 6: 10% – Mobilität
Jeder Lebensbereich ist wiederrum in verschiedene Unterpunkte aufgeteilt. Diese Unterpunkte sind beispielsweise die Selbstständigkeit, die Fähigkeiten, das Auftreten von Problemen und deren Häufigkeit. Ein Gutachter / eine Gutachterin fertigt anhand dieser Lebensbereiche ein Gutachten an.
Leistungen je nach Pflegegrad
Die Leistungen, die man erhält, hängen vom Pflegegrad ab. Im Pflegegrad 1 erhält man keine Leistungen, erst ab Pflegegrad 2 bekommt man z.B. monatliches Pflegegeld oder monatliche Pflegesachleistungen.
So erhält man im Jahr 2022 folgendes Pflegegeld / folgende Pflegesachleistungen: Pflegegrad 2: 316€ Pflegegeld und bis zu 724€ Pflegesachleistungen pro Monat, Pflegegrad 3: 545€ Pflegegeld und bis zu 1.363€ Pflegesachleistungen pro Monat, Pflegegrad 4: 728€ Pflegegeld und bis zu 1.612€ Pflegesachleistungen pro Monat. Im Pflegegrad 5 gibt es bis zu 2.095€ Pflegesachleistungen und 901€ Pflegegeld monatlich.
Es gibt noch weitere Leistungen, die je nach Pflegegrad variieren. So gibt es beispielsweise einen festgelegten Betrag für die Tages- und Nachtpflege, für die Kurzzeitpflege, für die Verhinderungspflege und vieles mehr. Weitere Leistungen findet ihr z.B. hier.