
Gesundheit | 14. August 2021
Was Sie über Zahnwurzelbehandlungen wissen sollten
Zahnwurzelbehandlungen sind immer dann erforderlich, wenn sich die Wurzel eines Zahns infolge von Bakterienbefall entzündet hat. Darüber hinaus werden Behandlungen der Zahnwurzel oft im Vorfeld eines Implantates vorgenommen. Wie Zahnwurzelbehandlungen ablaufen und warum sich aufgrund der hohen Kosten eine Zahnzusatzversicherung lohnen kann, lesen Sie in diesem Artikel.
Durch die Behandlung der Zahnwurzel soll der Zahn erhalten werden
Die Zähne im menschlichen Gebiss verfügen jeweils über mehrere Wurzeln und feine, verzweigte Kanäle. Diese enthalten Blutgefäße und Nervengewebe. In der Fachsprache wird der Zahnnerv als Pulpa bezeichnet. Liegen in diesem Bereich Entzündungen vor, sind pochende starke Zahnschmerzen die Folge. Um den befallenen Zahn zu erhalten, sind dann für eine erfolgreiche Zahnwurzelbehandlung mehrere Behandlungsschritte erforderlich. Wir haben den Ablauf für Sie zusammengefasst:
1. Aufbohrung
Zunächst muss der Zahn aufgebohrt werden, damit der Zahnarzt das entzündete oder abgestorbene Gewebe anschließend entfernen kann. Die Öffnung muss so groß sein, dass alle Kanäle gut zu erreichen sind. Trepanation ist der medizinische Fachbegriff für die Aufbohrung des Zahns.
2. Reinigung
Mit speziell für die Wurzelbehandlung vorgesehenen Instrumenten kann der Zahnarzt nach der Aufbohrung in die Kanäle vordringen und diese sorgfältig reinigen. Danach werden die Wurzelkanäle mit einer antibakteriellen Lösung vollständig durchgespült. So können sämtliche Keime abgetötet bzw. beseitigt werden, die sich in den Wänden eingenistet haben.
3. Wurzelfüllung
Sobald die Wurzelkanäle bakterienfrei sind, dichtet sie der Zahnarzt mit einer speziellen Wurzelfüllpaste ab. Das Füllmaterial ist mit einem Stoff versetzt, der dafür sorgt, dass es auf Röntgenbildern sichtbar ist. So kann die Wurzelfüllung nach erfolgter Behandlung per Röntgenbild kontrolliert werden.
4. Überkronung
Nach Abschluss der Zahnwurzelbehandlung wird der behandelte Zahn in den meisten Fällen überkron
Warum sich eine Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlungen lohnt
Liegt die Diagnose vor, dass der betroffene Zahn grundsätzlich erhaltungswürdig ist, besteht die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Zentrales Kriterium ist hierbei die Abdichtung mit Wurzelfüllmaterial bis einschließlich zur Wurzelspitze. Das Risiko einer erneuten Infektion kann somit minimiert werden. In der Regel übernimmt die Kasse nur die Kosten, sofern eines dieser 3 Szenarien im Einzelfall zutreffend ist:
- Erhaltung einer geschlossenen Zahnreihe
- Verhinderung des Fehlens des letzten Zahnes im Kiefer
- Der befallene Zahn hat die Funktion bestehenden und funktionsfähigen Zahnersatz zu tragen
Da jedoch jeder Patient andere anatomische Voraussetzungen mitbringt, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Denn bei Komplikationen oder stark gekrümmten Wurzeln greift die gesetzliche Krankenkasse nicht. Sieht die Situation so aus, dass der Zahn aufgrund der gegebenen anatomischen Verhältnisse nur schwer aufzubereiten ist, muss modernste Technik zum Einsatz kommen. Diese sind ebenfalls nicht Teil der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Im Gegenteil müssen Patienten die oft hohen Mehrkosten selbst tragen, sofern keine Zahnzusatzversicherung besteht. Zu den Methoden für die Behandlung komplizierter Fälle gehören unter anderem:
- Einsatz eines Operations-Mikroskopes (zur optimalen Einsicht bei stark gekrümmten und verzweigten Wurzeln und bei frühzeitigen Kanal-Enden)
- Elektronische Messung der Wurzellänge
- Elektrophysikalisch/–chemische Spülungen (zur besseren Desinfektion stark befallener Zahnwurzelkanäle)
- Thermische Erwärmung des Wurzelkanalfüllmaterials
Hinweis: Diese Methoden sind in vielen Fällen zwar medizinisch sinnvoll und notwendig, gehören jedoch nicht zur Standardleistung der Krankenkassen. Je nach Zahn und Aufwand der Behandlung verursacht die Anwendung dieser modernen Techniken Mehrkosten von etwa 200 € bis 1.000 € pro Zahn, die Patienten ohne Zahnzusatzversicherung aus eigener Tasche zuzahlen müssen.