Freizeit | 2. November 2021
Wie müssen Waffen und Munition aufbewahrt werden?
Wie man Waffen und Munition aufbewahren muss, ist in Deutschland streng geregelt. Die Regelungen basieren auf dem Waffengesetz (WaffG) und der allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
Wo müssen Waffen und Munition aufbewahrt werden?
Grundsätzlich müssen Waffen und Munition in einem Waffenschrank aufbewahrt werden. Es gibt verschiedene Ausführungen von Waffenschränken, die allesamt auch unterschiedliche Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition mit sich bringen.
Im privaten Bereich, also in einem bewohnten Gebäude, kann sich ein Sicherheitsschrank beispielsweise im Keller befinden. Dann muss gewährleistet sein, dass lediglich der Waffenbesitzer und ggfs. die Mitbewohner der Wohnung Zugang zu diesem Kellerraum haben. In einem Mehrfamilienhaus mit einem Kellerraum, der für mehrere Hausbewohner zugänglich ist, darf ein Sicherheitsschrank nur aufgestellt werden, wenn dieser Kellerraum allseits ummauert ist und der Raum mit einem Sicherheitsschloss und einer stabilien Tür ausgestattet ist. Es kommt jedoch vor allem auf die Beschaffenheit an, sodass ein vorheriger Kontakt zur Waffenbehörde empfehlenswert ist.
In nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden, wie zum Beispiel Jagdhütten, Wochenend- oder Ferienhäuser, dürfen maximal drei erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, wenn die Aufbewahrung in einem Waffenschrank der Norm EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 erfolgt.
Es gibt noch viele weitere Orte, an denen eine Aufbewahrung von Waffen in Frage kommen kann. Weitere Infos findet ihr zum Beispiel hier.
Wie muss die korrekte Aufbewahrung nachgewiesen werden?
Die getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition müssen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Beispielsweise kann dieser Nachweis durch die Vorlage eines Kaufvertrages oder einer Rechnung für ein entsprechendes Aufbewahrungsbehältnis, wie zum Beispiel einem Waffenschrank, erfolgen.
Auch Bilder vom Waffenschrank im geöffneten, geschlossen und vom Typenschild können als Nachweis zugelassen werden.
Können Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden?
In der Regel müssen Waffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden. Je nach Behältnisart darf jedoch in einem innenliegenden, abschließbarem Fach Munition anderer Waffen aufbewahrt werden. In Sicherheitsbehältnissen mit Widerstandsgrad 0 oder Widerstandsgrad 1 dürfen Waffen und Munition ohne räumliche Trennung gemeinsam aufbewahrt werden.
Detaillierte Informationen findet man auch im Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition vom Bundesverwaltungsamt.