Business | 28. September 2021
Was ist eine Gehaltsabrechnung?
Am Monatsende erhält jeder Arbeitnehmer eine schriftliche Aufstellung über seinen Lohn bzw. sein Gehalt. Diese schriftliche Postenaufstellung wird auch Lohn- oder Gehaltsabrechnung genannt. Mit der Abrechnung ist es möglich, dass Arbeitnehmer sehen können, wie hoch ihr monatliches Gehalt bzw. ihr Lohn ist, welche gesetzlichen Abzüge zu leisten sind und wie hoch am Ende der Nettobetrag ist, den der Arbeitnehmer auf sein Konto überwiesen bekommt.
Im Internet gibt es sehr viele und sehr ausführliche Beiträge zum Thema Gehaltsabrechnung.
Das Ganze ist natürlich gesetzlich geregelt und in folgenden Gesetzen nachzulesen:
Lohn oder Gehalt?
Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt ist klar differenziert:
- Lohn
Hier wird der Lohn auf Basis der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden berechnet. Die Endsumme wird aus dem Stundenlohn und den erbrachten Arbeitsstunden berechnet. Dadurch kann ein Lohn monatlich immer unterschiedlich sein. - Gehalt
Hier wird ein monatlich fest ausgehandelter Betrag bezahlt. Es ist dabei nicht relevant, wie viele Arbeitsstunden tatsächlich gearbeitet worden sind.
Was umfasst eine Gehaltsabrechnung?
In einer Gehaltsabrechnung sind diverse Elemente festgelegt. Um eine Gehaltsabrechnung erstellen zu können, sollte man außerdem die Unterschiede zwischen Brutto und Netto kennen und wissen, wie diese berechnet werden.
Folgende Elemente müssen in einer Gehaltsabrechnung beinhaltet sein:
- Steuern: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Sozialabgaben: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung
Weitere Informationen zu den Inhalten der Abrechnung findet ihr hier.
Muss eine Gehaltsabrechnung aufbewahrt werden?
Lohn- oder Gehaltsabrechnungen sollten nicht zu früh entsorgt werden. Arbeitnehmer sollten alle Lohnunterlagen bis zum Rentenantritt aufbewahren, um später Nachweise für Rentenansprüche griffbereit zu haben.
Arbeitgeber sollten die Abrechnungen aufbewahren (am besten in der Personalakte), damit man jederzeit die Brutto- und Nettolöhne aller Angestellten für z.B. Versicherungen oder Steuern nachweisen kann. Alles, was die Lohnsteuer betrifft, muss als Arbeitgeber für sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres.
Weitere Informationen zu Aufbewahrungsfristen findet ihr hier.