Business | 30. Mai 2023
Umsatzsteuerbefreiung durch Gelangensbestätigung
Die Gelangensbestätigung, Spediteurbescheinigung oder auch Gelangenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das als Nachweis für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) dient. Sie wurde eingeführt, um den Missbrauch und die Steuerhinterziehung bei solchen Lieferungen zu bekämpfen, insbesondere bei Karussellgeschäften. Seit dem 01.01.2014 gilt die Gelangensbestätigung als Nachweis.
Was sind innergemeinschaftlichen Lieferungen?
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung handelt es sich um den Warentransport von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen, bei dem die Ware an einen Unternehmer oder eine juristische Person geliefert wird, die in dem Bestimmungsland umsatzsteuerpflichtig ist.
Für eine innergemeinschaftliche Lieferung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Verkäufer (lieferndes Unternehmen) und der Käufer (empfangendes Unternehmen) müssen beide in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten registriert sein und über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen.
- Die gelieferten Waren müssen physisch von einem EU-Land in ein anderes transportiert werden. Dies kann entweder durch den Verkäufer selbst oder durch einen Dritten (z.B. Spediteur) erfolgen.
- Der Käufer (empfangende Unternehmen) muss die Waren für sein Unternehmen erwerben und diese Waren für unternehmerische Zwecke nutzen.
- Privatpersonen sind von innergemeinschaftlichen Lieferungen ausgeschlossen.
Wie kann man sich bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von der Umsatzsteuer befreien?
Um die Umsatzsteuerbefreiung für diese Lieferungen in Anspruch nehmen zu können, muss der liefernde Unternehmer nachweisen, dass die Ware tatsächlich in das Bestimmungsland gelangt ist. Das wird durch eine Gelangensbestätigung bzw. Gelangenheitsbescheinigung realisiert.
Die Gelangensbestätigung wird vom Abnehmer der Ware ausgestellt und enthält Informationen über den Warentransport, wie z.B. das Lieferdatum, die Menge der gelieferten Ware, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls das Kennzeichen des Transportfahrzeugs. Diese Bestätigung dient als Beleg dafür, dass die Ware tatsächlich in das Bestimmungsland gelangt ist und somit die Voraussetzungen für die umsatzsteuerfreie Lieferung erfüllt sind. Ein Muster einer solchen Bestätigung kann hier heruntergeladen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Regelungen zur Gelangensbestätigung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich sein können. Daher sollten Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen, die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem sie tätig sind, genau beachten.