Business | 25. Oktober 2024
Steuerschulden im Unternehmen – was selbstständige Dienstleister wissen sollten
Sowohl kleine Einzelunternehmer als auch größere Firmen müssen verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Dazu gehören Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und je nach Rechtsform auch die Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer. Da Einnahmen aber schwanken können, passiert es schnell, dass die Steuerschulden nicht beglichen werden können. Leider versteht das Finanzamt in diesem Fall nur wenig Spaß.
Was passiert, wenn man Steuerschulden hat?
Wenn die Lastschrift des Finanzamts platzt oder der Unternehmer die ausstehende Summe nicht fristgerecht auf dem Konto der Finanzkasse einzahlt, passiert Folgendes:
- Der Unternehmer erhält eine Mahnung per Post. Sie informiert ihn über den Verzug und das neue Zahlungsziel.
- Das Finanzamt kann Säumniszuschläge festlegen, sodass die Steuerschuld weiter ansteigt.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, kommt es bald zur Kontopfändung.
- Dem Unternehmer kann eine Gewerbeuntersagung angedroht werden.
- Schließlich erhält er einen Gewerbeuntersagungsbescheid.
- Als letzten Schritt stellt das Finanzamt einen Antrag auf Insolvenz gegen das Unternehmen.
Steuerschulden können also relativ schnell schwerwiegende Folgen haben. Deswegen ist es so wichtig, sich schon nach der ersten Mahnung direkt an das Finanzamt zu wenden und gegebenenfalls eine Ratenzahlung oder eine Stundung zu beantragen. Darauf sollten sich Schuldner aber gut vorbereiten. Das Finanzamt geht auf solche Vorschläge in der Regel nur ein, wenn die Schulden innerhalb von sechs Monaten beglichen werden können und der Unternehmer keine andere Möglichkeit finden kann, das Geld aufzubringen.
Welche weiteren Schritte sind denkbar?
Steuerschulden lassen sich gegebenenfalls über einen Kredit begleichen. Den erhält ein Unternehmen aber nur, wenn es noch eine ausreichend hohe Kreditwürdigkeit hat. Außerdem sollten die Ratenzahlungen dann auch bedient werden. Sonst kommt ein neuer Gläubiger hinzu. Wenn absehbar ist, dass die Steuerschuld nicht beglichen werden kann, bleibt noch die Regelinsolvenz.
Wer haftet für die Schulden eines Unternehmens?
Diese Frage hängt eng mit der gewählten Rechtsform des Unternehmens zusammen. Viele Dienstleister sind als Soloselbstständige unterwegs und haben ein Einzelunternehmen angemeldet. In diesem Fall haften sie unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für jegliche Schulden des Unternehmens. Das Gleiche gilt für Personengesellschaften. Hier haften alle Gesellschafter gemeinsam mit ihrem Privatvermögen. Dementsprechend müssen auch die Steuerschulden eines Unternehmens aus eigener Tasche gezahlt werden.
Wer haftet für Steuerschulden einer GmbH?
Ein wenig anders sieht die Sachlage aus, wenn es sich nicht um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, sondern um eine Kapitalgesellschaft handelt. Das ist bei einer GmbH der Fall. Aufgrund der beschränkten Haftung haften die Gesellschafter nur mit dem eingezahlten Kapital. Allerdings ist in einer GmbH der Geschäftsführer für die rechtzeitige Anmeldung der Umsatzsteuer sowie für die Abgabe aller Steuererklärungen zuständig. Darüber hinaus muss er sich darum kümmern, dass die Steuerschulden mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus der GmbH beglichen werden können. Wenn er diese Pflichten nicht erfüllt und grob fahrlässig handelt, muss er unter bestimmten Umständen mit seinem Privatvermögen für die Folgen einstehen.
Wie lassen sich Steuerschulden vermeiden?
Steuerschulden können die Existenz gefährden und sollten deswegen möglichst vermieden werden. Unternehmer schützen sich vor dem Risiko des Zahlungsausfalls, indem sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Es müssen ausreichend Rücklagen für die Steuerzahlungen geschaffen werden.
- Alle Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen und Voranmeldungen sollten eingehalten werden.
- Wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt, kann keine Zahlungsziele verpassen.
- Für eine gute Liquidität sollten Einnahmen und Ausgaben kontinuierlich überwacht werden.
- Rechnungen sollten zeitnah gestellt und ausstehende Zahlungen bei Verzug direkt eingefordert werden.
- Unternehmer sollten außerdem die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Er kann vor verschiedenen Fallstricken und horrenden Steuernachzahlungen aufgrund von Unwissenheit schützen.