
Business | 8. August 2021
Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Die Digitalisierung der Verwaltung ist in aller Munde. Nicht nur sollen die Schulen bzw. das Bildungssystem als Ganzes immer digitaler werden. Auch die Verwaltung an sich, also beispielsweise die Behördengänge, sollen digital ablaufen können. Das bedeutet, dass Bürger*innen eine Möglichkeit erhalten sollen, viele Behördengänge online abzuwickeln.
Das kommt nicht von ungefähr, denn es gibt drei Gesetze, die den Verwaltungen in Deutschland die Digitalisierung ermöglichen:
- das E-Government Gesetz (EGovG)
- das Online Zugangsgesetz (OZG)
- die jeweiligen Umsetzungen der beiden Gesetze in den Ländern, z.B. in Niedersachsen das Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)
Diese Gesetze ermöglichen eine Digitalisierung erst, denn in denen wird z.B. geregelt, dass eingesetzte Software innerhalb der Verwaltungen in Deutschland gewisse Standards verwenden muss, damit eine Zusammenarbeit von unterschiedlicher Software von unterschiedlichen Verwaltungen überhaupt erst möglich ist.
Online Zugang
Der wichtigste Punkt der Gesetze ist der Online Zugang. Das bedeutet, dass Bürger*innen einen zusätzlichen Weg (neben dem Weg ins Rathaus, Telefon oder E-Mail) erhalten sollen: nämlich das Beantragen von diversen Verwaltungsleisten über das Internet.
Dieser Online Zugang soll es am Ende ermöglichen, dass über die Webseiten der Verwaltungen viele Dienstleistungen online buchbar sind – ähnlich wie bei Amazon, eBay & Co. Damit Bürger*innen nicht für jede Verwaltung ein Benutzerkonto anlegen müssen, sollen diese Benutzerkonten auf Länderebene gebündelt werden, die dann Wiederrum auf Bundesebene in ein Konto zusammenlaufen. So können Bürger*innen mit einem Konto in Hamburg Ihren Personalausweis verlängern und in München einen Angelschein für den Urlaub beantragen.
E-Payment
Damit die Online Dienstleistungen, die eine Gebühr verlangen, auch komplett online abgewickelt werden können, muss man diese natürlich auch online bezahlen können. Auch das ist in den drei Gesetzen geregelt. Alles was online beantragbar ist, muss auch online bezahlbar sein.
PayPal, Kreditkarte, Lastschrift und Giripay werden also in Zukunft auch in den deutschen Verwaltungen gängige Zahlungsmittel sein. Bürger*innen werden das begrüßen, denn die bezahlen schon seit Jahren online die unterschiedlichsten Produkte und Dienstleistungen z.B. via PayPal.
Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltungen
Nicht nur die Zusammenarbeit verschiedener Verwaltungen – die über Standards geregelt wird – ist dann ein wichtiger Punkt. Auch innerhalb einer einzelnen Verwaltung, müssen diverse Abteilungen, Ämter oder Ressorts miteinander zusammenarbeiten. Die komplette Arbeitsweise wird sich dadurch teilweise ändern.
Eine Anpassungsfähigkeit innerhalb der Verwaltung, wie sie in vielen Unternehmen bereits vorhanden ist, muss also gewährleistet sein. Dieses agile Arbeiten muss dann auch in Verwaltungen Einzug gewinnen. Was ist Agilität – das fragen sich viele eingefleischte Mitarbeiter der Verwaltungen. Verschiedene Ämter, die einem übergeordnete Ziel entgegenarbeiten und auf kurzfristige Veränderungen reagieren können, werden dann Alltag.