
Business | 8. September 2025
Datenträgervernichtung – Warum sie unverzichtbar ist
In Zeiten der Digitalisierung ist der Schutz sensibler Daten wichtiger denn je. Unternehmen, Behörden, aber auch Privatpersonen müssen sich mit der Frage beschäftigen: Wie werden Daten auf analogen und digitalen Speichermedien sicher gelöscht? Einfaches Löschen oder Formatieren reicht nicht aus – nur eine sachgerechte Datenträgervernichtung garantiert, dass vertrauliche Informationen nicht in falsche Hände geraten.
DIN 66399 – Der Standard für Datenträgervernichtung
Die DIN 66399 legt klare Richtlinien fest, wie Datenträger vernichtet werden müssen, um ein Wiederherstellen von Informationen auszuschließen.
- Sie definiert Schutzklassen, je nach Sensibilität der Daten (z. B. personenbezogene Daten vs. streng geheime Unternehmensdaten).
- Zudem werden Sicherheitsstufen beschrieben, die festlegen, wie klein die Partikel nach der Zerstörung sein müssen, damit eine Rekonstruktion unmöglich ist.
Diese Norm ist wichtig, da sie für Unternehmen eine rechtskonforme und nachweisbare Vorgehensweise bietet und gleichzeitig den Stand der Technik abbildet.
DSGVO – Datenschutz hat höchste Priorität
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass personenbezogene Daten so verarbeitet und gespeichert werden müssen, dass sie vor Missbrauch geschützt sind. Das gilt auch für die End-of-Life-Phase von Datenträgern:
- Daten dürfen nicht einfach im Papierkorb oder auf dem Wertstoffhof landen.
- Verantwortliche müssen nachweisen können, dass sensible Informationen vollständig und irreversibel vernichtetwurden.
Eine Missachtung kann zu empfindlichen Bußgeldern und Image-Schäden führen. Deshalb ist die fachgerechte Datenträgervernichtung ein zentraler Bestandteil jeder Datenschutzstrategie.
Sachgerechte Vernichtung – Analoge und digitale Speichermedien
Die Vielfalt an Datenträgern ist groß – und jeder Typ erfordert eigene Methoden, um sicher zerstört zu werden.
Digitale Speichermedien
- Festplatten (HDD und SSD): HDDs werden meist mechanisch zerkleinert oder geschreddert. SSDs sind komplexer, da Daten in Chips gespeichert werden – hier sind besonders feine Zerkleinerungsverfahren notwendig.
- USB-Sticks: Kleine, aber datengefährliche Speicher, die nur durch physische Zerstörung zuverlässig unbrauchbar gemacht werden.
- CDs und DVDs: Lassen sich durch Schreddern oder spezielle Schneidegeräte zuverlässig vernichten.
- Mobiltelefone: Enthalten oft ganze Datenwelten (Fotos, Kontakte, E-Mails). Hier ist neben der Zerstörung des Speichers auch eine sichere Demontage notwendig.
Analoge Speichermedien
- Dias: Können sensible Bildinformationen enthalten, die durch Zerschneiden oder Schreddern unbrauchbar gemacht werden müssen.
- Mikrofiches: Enthalten oft vertrauliche Dokumente – die sichere Vernichtung erfolgt ebenfalls über spezielle Schredder.
- Disketten: Auch wenn sie heute nostalgisch wirken, sind sie weiterhin lesbar – nur eine mechanische Zerstörung schützt vor Datenmissbrauch.
- Magnetbänder: Früher in der Archivierung gängig, enthalten sie oft massenhaft Daten. Eine sichere Vernichtung erfolgt über Schredder oder Entmagnetisierungsverfahren.
- Videobänder: Können sensible Aufzeichnungen enthalten und sollten ebenfalls mechanisch vernichtet werden.
Fazit
Ob digitale Cloud-Welt oder analoge Speichertechnik – Daten bleiben sensibel. Die sachgerechte Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399 und unter Einhaltung der DSGVO ist unverzichtbar, um Datenschutzverletzungen vorzubeugen. Unternehmen wie Privatpersonen sollten daher professionelle Lösungen nutzen, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen dauerhaft gelöscht sind.