Business | 8. Juli 2018
Datenschutz – ein Thema, welches für alle relevant ist
Die neue Datenschutzregeln der EU machen viele Arbeitgeber nervös. Das ist kein Wunder, denn nicht alle haben wirklich den Durchblick, was es mit den neuen Regelungen auf sich hat. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Aufgabe die EU einheitlicher zu regeln, damit Unternehmen, Vereine und Behörden besser mit personenbezogenen Daten umgehen. Das heißt natürlich auch, dass Kunden, Mitarbeiter und Verbraucher die Möglichkeit haben künftig besser darüber informiert zu werden, warum von ihnen Daten gesammelt werden. Die Verbraucher müssen auch vorher zustimmen, bevor von ihnen personenbezogene Daten gesammelt werden. Wer gegen diese neue Datenschutz-Grundverordnung verstößt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.
Es ist daher auch kein Wunder, dass viele Arbeitgeber sehr nervös sind. Sie ergreifen teilweise auch resolute Maßnahmen. So hat der Arbeitgeber Continental weltweit zehntausenden Mitarbeitern untersagt Social Media Apps auf ihren Diensthandys zu nutzen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie auf vertrauliche Kontaktdaten im Adressbuch zugreifen.
So kann man sich streiten, ob solche Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind. Experten meinen, dass derartige Maßnahmen gut und sinnvoll sind. Was viele Unternehmen beunruhigt ist die Tatsache, wie genau sie sich verhalten sollen. Schließlich ist die neue Regelung nicht ganz einfach zu durchschauen. Des Weiteren ist die neue Verordnung auch noch ganz frisch. Wenn Firmen also dazu gewillt sind die neuen Regelungen ernst zu nehmen, dann ist wohl kaum damit zu rechnen, dass Arbeitgeber in den nächsten 2 Jahren hohe Geldbußen bekommen.
Unternehmen müssen ihre Tätigkeiten kritisch überprüfen. Dazu gehören der Kundenkontakt, die Bewerbungsverfahren und der Umgang mit den Daten von ehemaligen Mitarbeitern. Firmen sollten sich auch darum bemühen ihren Kunden anzubieten über E-Mail verschlüsselt zu kommunizieren. Dies gehört dazu, wenn es um das Thema sensible Daten geht.
Die neue Grundverordnung gibt aber keine Fristen vor, wenn es um gesetzliche Fristen zum Löschen von Daten Bewerbern geht. Daten von Bewerbern können schließlich so lange aufbewahrt werden, wie es für das Bewerbungsverfahren erforderlich sei. Dabei gibt es im Vergleich zur Vergangenheit auch keine großen Unterschiede. Auch, wenn ein Mitarbeiter aus einem Unternehmen ausscheidet, muss das Unternehmen seine Daten nicht sofort löschen. Es könnte ja sein, dass der Mitarbeiter noch einige Ansprüche hat wie Urlaub oder ein Urlaubszeugnis. Gleichermaßen kann eine Firma auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Die nationalen Verjährungsfristen liegen hier bei zwei bis drei Jahren.
In vielen Fällen sei aber eine Datenschutzberatung sinnvoll, um auch sämtliche Fragen zu klären und wie sich die Unternehmung zu verhalten hat.