Akkus richtig verschicken: Gefahrgutregeln für Lithium-Batterien im Paketversand verständlich erklärt

Business | 26. Oktober 2026

Akkus richtig verschicken: Gefahrgutregeln für Lithium-Batterien im Paketversand verständlich erklärt

Smartphone, Werkzeugakku, Kamera mit Ersatzakku: Jeder Lithium-Akku im Paket ist Gefahrgut, auch wenn der Karton aussieht wie jeder andere. Welche Regeln gelten, was Paketdienste verlangen und wo der normale Paketversand endet.

Von Justin Flick

Warum Lithium-Akkus als Gefahrgut gelten

Wird ein Lithium-Akku beschädigt oder kurzgeschlossen, kann er sich gefährlich erhitzen und Feuer fangen. Deshalb zählen alle Lithium-Batterien, auch neue und intakte, zur Gefahrgutklasse 9. Auf der Straße gilt das ADR, das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter, derzeit in der Ausgabe 2025 und über die GGVSEB auch im Inland. Für die Luftfracht sind die Technischen Anweisungen der ICAO maßgeblich; in der Praxis arbeiten Versender mit den Gefahrgutvorschriften (DGR) des Airline-Verbands IATA, 2026 in der 67. Ausgabe. Dazu kommen die Bedingungen des Paketdienstes, die teils über das Gesetz hinausgehen.

Lithium-Ionen-Akkus laufen unter UN 3480, wenn sie allein reisen, und unter UN 3481, wenn sie im Gerät stecken oder mit dem Gerät verpackt sind. Für nicht wiederaufladbare Lithium-Metall-Batterien gelten UN 3090 und UN 3091.

Im Gerät, beim Gerät, einzeln: die drei Fälle

Vor dem Karton zählt die Größe des Akkus, gemessen in Wattstunden (Wh). Sie stehen auf dem Gehäuse oder ergeben sich aus Nennspannung mal Amperestunden: Ein Werkzeugakku mit 18 Volt und 5 Ah hat 90 Wh, ein E-Bike-Akku mit 36 Volt und 14 Ah 504 Wh. Für kleine Akkus macht das ADR eine Ausnahme: Erfüllen sie die Bedingungen der Sondervorschrift 188, reisen sie als normales Paket. Das gilt bis 20 Wh je Zelle und 100 Wh je Batterie, bei Lithium-Metall bis 1 Gramm Lithium je Zelle und 2 Gramm je Batterie.

  • Im Gerät, etwa Smartphone oder Kamera mit eingesetztem Akku: Das Gerät muss den Akku vor Beschädigung und Kurzschluss schützen und gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein. Dazu kommt ein stabiler Karton, sofern das Gerät nicht selbst gleichwertig schützt.
  • Beim Gerät, etwa Kamera und Ersatzakku im selben Karton: Der Ersatzakku braucht eine eigene Innenverpackung, die ihn vollständig umschließt. Der Karton muss einen Sturz aus 1,2 Metern in jeder Lage überstehen, ohne dass ein Akku Schaden nimmt, verrutscht oder herausfällt.
  • Einzeln, etwa ein Ersatzakku für Werkzeug: Es gelten dieselben Anforderungen, zusätzlich darf das Paket höchstens 30 Kilogramm brutto wiegen.

Liegt ein Akku über 100 Wh, wie im E-Bike-Beispiel, gelten die regulären ADR-Vorschriften: Gefahrzettel 9A, Verpackung nach P903, Beförderungspapier und geschultes Personal. Mit DHL Paket ist das im Inland nicht möglich, bei DPD nur mit Sondervereinbarung.

Verpackung, Kurzschlussschutz und Kennzeichnung

Ein Kurzschluss droht, sobald die Pole etwas Leitfähiges berühren. Das ADR verlangt Schutz auch gegen leitfähiges Material im selben Karton, etwa durch Originalverpackung, Polkappen oder abgeklebte Kontakte. Der Akkutyp muss außerdem die Prüfungen nach UN 38.3 bestanden haben. Hersteller und nachfolgende Händler müssen die Prüfzusammenfassung zugänglich machen; Einkäufer fordern sie mit der Ware an.

Für die Lagerzeit vor dem Versand nennt ein Ratgeber Empfehlungen zu Lagertemperatur und Ladestand von Lithium-Akkus, gestützt auf Umweltbundesamt und Feuerwehr.

Außen aufs Paket gehört das Lithium-Batterie-Kennzeichen: rot schraffierter Rand, schwarzes Batteriesymbol, darunter die UN-Nummer. Es muss mindestens 10 × 10 Zentimeter groß sein, auf kleinen Paketen genügen 10 × 7 Zentimeter. Ohne Kennzeichen geht es nur in zwei Fällen: Im Paket stecken ausschließlich in Geräte eingesetzte Knopfzellen, oder die Sendung umfasst höchstens zwei Pakete mit jeweils höchstens vier Zellen oder zwei Batterien in Geräten. Restbestände des bis 2022 gültigen Kennzeichenmusters dürfen nur noch bis 31. Dezember 2026 angebracht werden.

Was Paketdienste zusätzlich verlangen – und warum Luftfracht strenger ist

  • Deutsche Post und DHL nehmen im Inland Akkus nach Sondervorschrift 188 als DHL Paket, Kleinpaket, Päckchen und Warensendung an. Dazu gehören Innenverpackung, wo nötig Polster, und ein Einschaltschutz. Briefumschläge, Luftpolstertaschen und Folienbeutel sind als Außenverpackung nicht zulässig, das Höchstgewicht liegt bei 30 Kilogramm. Für Briefe sehen die Gefahrgutregeln der Post keine Akkus vor.
  • Ins Ausland schließt DHL Gefahrgut grundsätzlich aus, laut Infoblatt ausdrücklich auch Akkus im oder beim Gerät, etwa im Smartphone. Geschäftskunden können für bestimmte europäische Länder eine Zusatzvereinbarung schließen.
  • DPD schließt Gefahrgut in den AGB für DPD Classic ohne Sondervereinbarung aus und nennt für Lithium-Akkus bis 100 Wh oder 2 Gramm eigene Bedingungen. Akkus ohne bestandene Prüfung nach UN 38.3, defekte oder verdächtige Akkus, Rückrufware und Altakkus nimmt DPD generell nicht an.
  • Hermes schließt im PrivatPaketService laut AGB Sendungen aus, die Gefahrgutvorschriften unterliegen. Für Geschäftskunden gelten eigene Hermes-Bedingungen, die vor dem ersten Akkuversand zu prüfen sind.

Die Deutsche Post nennt Lithium-Akkus für den Betrieb elektronischer Geräte ausdrücklich als ungeeignet für Luftpost. Akkus ganz ohne Gerät dürfen nach IATA nur in Frachtflugzeugen reisen und höchstens zu 30 Prozent geladen sein. Neu seit Januar 2026: Liegt ein Ersatzakku mit mehr als 2,7 Wh neben dem Gerät im Karton, darf auch er nur mit höchstens 30 Prozent Ladung fliegen. Für Akkus im Gerät empfiehlt die IATA den niedrigen Ladestand nur. Auf der Straße kennt die Sondervorschrift 188 keine Ladegrenze. Ab 1. Januar 2027 gilt die 68. Ausgabe der DGR.

Rücksendungen und beschädigte Akkus

Bei der Retoure packt der Kunde, für das Paket gelten aber dieselben Regeln wie auf dem Hinweg. Kommt ein Gerät ohne eingesetzten Akku zurück, reist der Akku am einfachsten im Gerät: Für eingebaute Akkus entfällt der Falltest, bei Sendungen mit wenigen eingebauten Akkus oft auch das Kennzeichen.

Ein aufgeblähtes Gehäuse, ausgetretene Flüssigkeit, Verfärbungen oder ein Akku, über dessen Zustand niemand etwas sagen kann: Das deutet auf einen beschädigten oder defekten Akku nach Sondervorschrift 376 des ADR hin. Nötig sind dann eine Verpackung nach P908, bei drohender gefährlicher Reaktion nach P911, eine Aufschrift als beschädigte oder defekte Lithium-Batterien, ein Beförderungspapier und der Gefahrzettel 9A. Die Regeln von Deutsche Post und DHL schließen solche Akkus aus, ausdrücklich auch im Gerät; DPD nimmt sie ebenfalls nicht an. Im Luftverkehr sind beschädigte oder aus Sicherheitsgründen als defekt eingestufte Akkus verboten. Für den Rückweg braucht es einen Gefahrgut-Dienstleister oder das Rücknahmeverfahren des Herstellers.

Im Retourenhinweis deshalb bitten: Gerät ausschalten, ein Gerät oder einen Akku mit Auffälligkeiten nicht einpacken, sondern vorher Bescheid geben.

In fünf Fragen zum richtigen Versandweg

  1. Wie viele Wattstunden? Bis 100 Wh je Batterie und 20 Wh je Zelle (Lithium-Metall: 2 g / 1 g) ist ein normales Paket nach Sondervorschrift 188 möglich, darüber reguläres Gefahrgut.
  2. Wo sitzt der Akku? Im Gerät: Einschaltschutz. Beim Gerät oder einzeln: Innenverpackung und falltestfester Karton, einzeln höchstens 30 Kilogramm.
  3. Welcher Dienst, welches Ziel? Bedingungen lesen, Ausland und Luftweg vorab klären, kein Brief, keine Versandtasche.
  4. Ist das Paket fertig? Pole geschützt, Kennzeichen wo nötig, Prüfzusammenfassung nach UN 38.3 griffbereit.
  5. Kommt ein Gerät zurück? Nach Schäden, Hitze oder Geruch am Akku fragen und beschädigte Akkus aus dem normalen Rückversand heraushalten.

Rechtsstand Oktober 2026: ADR 2025, IATA-DGR 67. Ausgabe und die Bedingungen von Deutsche Post/DHL (Stand 07/2025), DPD (AGB 06/2026) und Hermes (AGB 02/2026). Verbindlich sind die jeweils aktuellen Fassungen. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Gefahrgutberatung; im Zweifel den Gefahrgutbeauftragten oder den Paketdienst fragen.

Über den Autor

Justin Flick befasst sich mit Akkus, Ladetechnik und Versandfragen bei der SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) in Lüdenscheid, die den Onlinehandel vapechamp.de betreibt.

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