Auto & Motor | 11. November 2017
BGR (Berufsgenossenschaftliche Regeln) für Auffahrrampen
Seit dem 01.05.2014 gelten neue Regeln im Berufsgenossenschaftlichen Regelwerk für Auffahrrampen.
Diese Vorschriften wurden von der DGUV übermittelt und sind Regeln, die zu befolgen sind. Da es zu mehreren Überschneidungen bei der Zusammenkunft der öffentlichen Unfallversicherungsträgern und der Berufsgenossenschaften kam, musste das BGR geändert und vereinheitlicht werden.
Selbst die bisherigen Bezeichnungen dafür, wie BGV, BGI oder BGR sind nicht mehr gültig.
Verschiedene Kategorien für die Vorschriften
Das Regelwerk der Berufsgenossenschaft besitzt mehrere Kategorien. Diese sind in Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, kurz BG-Vorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln), Informationen der Berufsgenossenschaft und in Grundsätze der Berufsgenossenschaft aufgeteilt.
Jeder Kategorie unterliegen Vorsätze und Regeln, die bei der Nutzung einer Auffahrrampe zu befolgen sind. Das dient nicht nur der Arbeitssicherheit. Die Unfallverhütungsvorschriften schützt nicht nur die Angestellten vor Unfällen, sondern auch ebenso vor Berufskrankheiten. Diese Unfallverhütungsvorschriften lassen sich wiederum in vier Kategorien aufteilen.
Diese nennen sich: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation, Einwirkungen, Tätigkeiten und Betriebsart und Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren. Das autonome Recht ist für die Berufsgenossenschaft von hoher Bedeutung und ist für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft verbindlich.
Welche Regelung gilt für Auffahrrampen?
Der Unternehmer bekommt durch das BGR eine Hilfe um sich am Arbeitsschutz zu orientieren. Der Schutz vor Arbeitsunfällen steht hier an erster Stelle. Außerdem werden Wege gezeigt, die vor Berufskrankheiten, sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren aufweisen.
Bei den Auffahrrampen ist einer der ersten Schritte zur Berufssicherheit das die Breite, die Neigung und die Trittsicherheit festgestellt wird. Außerdem muss die Auffahrrampe eine Kennzeichnung besitzen. Da die Rampen eine Sonderstellung gegenüber Ladebrücken haben, sollten diese Regelungen allen Mitarbeitern bekannt sein.
Welche Informationen muss die Rampe vorweisen?
Die Kennzeichnung der Auffahrrampe muss im Gegenzug zu den Ladebrücken an den Ladestegen, oder Schienen angebracht sein. Dazu müssen Informationen, wie das Baujahr und auch die Tragkraft ersichtlich sein. Auch der Hersteller und der Lieferer müssen aus den Informationen gelesen werden können. Zudem ist es wichtig das die Type gekennzeichnet ist. Die Rampen müssen eine Breite von 550 mm vorweisen. Das ist wichtig, damit die Fahrzeuge bei der Auffahrt noch eine Korrektur machen können. Die Breite ist in den BGR nicht festgehalten.
Die Neigungen sind gegenüber den Ladebrücken gesondert zu behandeln. Die Rampe darf keine höhere Steigung als 30% besitzen. Auch zur Trittsicherheit gibt es spezielle Regeln, denn die Rampen müssen rutschhemmend sein.
Bei den Rampen muss zusätzlich die ausgewiesene Tragkraft eingehalten werden. Auch die Schienen sind nur bis zur gesetzlich festgelegten Tragkraft zu nutzen. Diese Tragkraft kann bis zu 800 Kilogramm betragen. Darüber hinaus sind auch Rampen ab 800 Kilogramm verfügbar.
Fazit
Da die Rampen auch für Roller und Motorräder genutzt werden kann, sollte die Tragkraft nicht überschritten werden. Zusätzlich sind die Rampen in der Industrie und im Bereich der Pflege sehr beliebt. Eine Rampe erleichtert für Rollstuhlfahrer den Einstieg in ein Fahrzeug oder ein Taxi.
Ein Rand an den Rampen kann verhindern, dass die Fracht, die die Rampe hochgeschoben wird, zur Seite wegrutscht. Das ist aber keine feste Regel im BGR. Auch können einige Rampen auch seitlich befestigt werden, auch das ist keine Regel von der Berufsgenossenschaft, sondern kann jedem selber überlassen werden. Die Auffahrrampen müssen so installiert werden, dass keine Fahrzeuge oder Personen ins Rutschen geraten können.